Der Anwaltsberuf selbst darf nicht lediglich dem Zwecke des Gelderwerbs dienen.
Der fundamentale, allgemeine und entscheidende Zweck ist in der Pflege des Rechts zu erblicken; mit staatlich geforderter und gewährleisteter wissenschaftlicher Vorbildung.
(vgl. RGZ 66, 143)
Individuell und Transparent
Seit unserer Gründung im Mai 2001 steht unsere Kanzlei für interessenorientierte und transparente Rechtsberatung und -vertretung.
Die persönlichen Beziehungen zu unseren Mandaten stehen für uns im Vordergrund. Gemeinsam ermitteln wir Ihre Ziele und setzen diese nach ausführlicher Beratung - unter Abwägung der Erfolgsaussichten und möglicher Risiken - für Sie durch.
Wir freuen uns, auch Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung beiseite stehen zu dürfen.